Barrierefreiheitserklärung
A1 Bank AG ist bemüht, ihre Website und mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.a1.bank/, die digitale Anmeldestrecke für paybox, den Kundenbereich für paybox und die beiden Apps „A1 Mastercard App“ und „Your Card App“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die folgenden Inhalte der oben genannten Website sind derzeit noch nicht mit den Barrierefreiheitsbestimmungen vereinbar:
- Navbar – Navigation per TAB-Taste: User springt dabei durch die Unterpunkte des nicht geöffneten Menüs, also z.B.: befindet sich der Fokus auf dem ersten Item „Kreditkarten“, so folgt „Vergleich Kreditkarten“. Korrekterweise sollte der Fokus zum zweiten Item „paybox“ springen, sofern „Kreditkarten“ nicht ‚geöffnet‘ wurde.
- Kontaktformular:
- Navigiert man per TAB, so ist kein Fokus auf der Radio Button Auswahl („Ich bin bereits Kunde / ich bin noch kein Kunde“) erkennbar
- Der Grauton der nicht ausgewählten Felder ist zu schwer erkennbar, künftig wird der Farbcode (HEX) #4f4f4f zu verwenden. Auch :hover und :focus werden angepasst (dzt. Farbcode #000000) > künftig Farbcode #eb140a
- Der placeholder im „Rufnummer inkl. Ländervorwahl“ ist nicht ausreichend erkennbar, künftig wird #4f4f4f verwendet.
- Stepper-Element: Aria-Labels werden für die Stepper-Icons umgesetzt.
- Footer: :focus wird künftig #ffffff verwenden.
Die Optimierung der Eingabe per Sprachsteuerung und Vorlesefunktion für die digitale Anmeldestrecke für paybox sind derzeit noch nicht vollumfänglich mit den Barrierefreiheitsbestimmungen vereinbart.
An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Diverse Werbevideos und graphische Darstellungen sind auf Social Media Plattformen (Facebook, Instagram) verfügbar. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Die mobilen Anwendungen sind nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Das zugehörige Kreditkartenprodukt wird mit 30. Juni 2025 eingestellt. Die mobilen Anwendungen sind nur noch bis 31.08.2025 verfügbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von A1 Bank AG durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an service@a1.bank mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Website”. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Das Team der A1 Bank AG ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften “E-Government-Gesetz 2004” und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.